Wenn du eine tolle Idee hast, die du kommerziell nutzen möchtest, ist die Gründung deines eigenen Startups ein logischer Schritt. Dazu gehört allerdings auch einiges an Bürokratie – und die Wahl der passenden Rechtsform für deine Firma.
Natürlich hat so eine Gründung auch viele Vorteile:
du bist dein eigener Chef
du kannst dir Arbeit und Zeit selbst einteilen
du kannst deine Kunden auswählen
du kannst Dank Gewerbeschein vieles von der Steuer absetzen
du profitierst von Angeboten z.B. der IHK, bei der du Mitglied wirst, aber erst ab einem Jahresgewinn von über 5.200 Euro Mitgliedsbeiträge zahlst
Doch solltest du auch darüber nachdenken, wie es mit der Haftung deiner Firma aussieht, vor allem, wenn wir nicht mehr über einen „Kleckerumsatz“, sondern über große Summen reden. Das beginnt an dem Punkt, wo dein Business nicht nur den Namen beispielsweise einer Berufsbezeichnung trägt, sondern als Firma mit eigenem Namen fungieren soll. Denn dann musst du die Firma ins jeweilige Handelsregister eintragen lassen. Die Wahl, dies zu machen oder nicht, haben nur Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Das Handelsregister führt deine Firma dann mit Namen, Rechtsform, Inhaber und Firmensitz. Spätestens an diesem Punkt brauchst du also eine Entscheidung bezüglich der Rechtsform. Trittst du hier als Einzelunternehmer und somit auch als Geschäftsführer auf, haftest du mit deinem Privatvermögen, wenn es darauf ankommt. Allerdings musst du im Fall des Einzelunternehmens auch kein Mindestkapital einbringen, was bei anderen Rechtsformen vorausgesetzt wird.
Die GbR
Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und eignet sich vor allem dann, wenn du gemeinsam mit einer oder mehreren weiteren Personen gründen willst. Übrigens ist es in diesem Falle optional, ob du deine GbR ins Handelsregister eintragen lässt. Auch ein Mindestkapital brauchst du nicht, du solltest allerdings mit deinen Mitgründern einen guten und soliden Vertrag aushandeln.
Die OHG
OHG bedeutet Offene Handelsgesellschaft, noch eine Rechtsform, für die du kein Mindestkapital brauchst. Einzige Bedingung: Du und deine Mitgründer müsst Kaufleute sein. Die Haftung der OHG wird über Geschäfts- und Privatvermögen gedeckt. Wichtig: Die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Die Kommanditgesellschaft
Gründet ihr bereits zu mehreren und plant, weitere Teilhaber ins Boot zu holen, dann könnte die Kommanditgesellschaft das Richtig für euch sein. Dabei können mehrere Personen als Geschäftsführer (Komplementäre) auftreten, andere sind lediglich durch ihre Einlage ins Firmenvermögen an der Firma beteiligt (Kommandisten). Gehaftet wird hier mit dem Privatvermögen der Komplementäre sowie der Einlage der Kommandisten.
Die GbmH
Die GmbH ist wohl eine der bekanntesten Rechtsformen, die viele Unternehmen nutzen. Da hier nicht mit dem Privatvermögen der Unternehmer, sondern mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen gehaftet wird, muss man allerdings eine Kapitaleinlage von mindestens 25.000 Euro leisten. Private Sicherheiten werden erst nötig, wenn Kredite aufgenommen werden. Wer eine GmbH gründet, der
Die GmbH & Co. KG
Hier mischen sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Kommanditgesellschaft. Vorteil dieser Rechtsform ist es, dass man einfacher neue Kapitalgeber als Gesellschafter aufnehmen darf. Die GmbH wird hier zum haftenden Komplementär, der die Entscheidungsgewalt trägt.
Die Ein-Personen-GmbH
Bei einer Ein-Personen-GmbH trittst du als alleiniger Angestellter der GmbH auf, was dir steuerliche Vorteile bringen kann. Ansonsten gibt es wenig Unterschiede zur normalen GmbH: Man haftet ebenso mit dem Firmenvermögen und muss 25.000 Euro Kapitaleinlage leisten, im Handelsregister eintragen sein und doppelte Buchführung vorweisen.
Die Unternehmergesellschaft
Man nennt die UG (Unternehmergesellschaft) auch gern die „1-Euro-GmbH“, denn hier reicht bereits eine Kapitaleinlage in Höhe von einem Euro. Allerdings ist man verpflichtet, jährlich 25% der jährlichen Überschüsse dafür zu nutzen, ein Stammkapital aufzubauen. Die Haftung bei der UG läuft über das Unternehmensvermögen, sodass die UG vor allem für kleinere Gründer interessant ist.
Natürlich gibt es noch mehr Rechtsformen, die aber für „normale“ Gründer eher weniger spannend sein dürften. Da wären
die Partnergesellschaft (PartG) – vor allem für Menschen, die in den freien Berufen, also als Ärzte und in anderen Heilberufen, als Anwälte, Architekten oder Journalisten arbeiten
die eingetragene Genossenschaft – möglich ab drei Gründern / es muss eine Satzung geben, die auch Auskunft über die Genossenschaftseinlage gibt
die Aktiengesellschaft (AG) – ähnelt der Genossenschaft, arbeitet aber mit einem Gesellschaftsvertrag / man braucht 50.000 Euro Grundkapital zur Gründung, jeder Anleger haftet in Höhe seiner Einlage
Falls du dich mit dem Gedanken einer Gründung trägst, kommst du also nicht um die Suche nach der passenden Rechtsform herum. Empfehlenswert ist es allerdings, sich professionell beraten zu lassen und / oder sich auf Fachportalen wie dem Existenzgründerprotal des BMWi zu informieren. Es gib sogar regelmäßig Existenzgründer-Seminare bei der IHK.
Wichtig ist, das stets folgende Punkte geklärt sind:
die Zahl der Gründer
die Entscheidungsgewalt, die jeder Gründer haben soll
die Höhe einer möglichen Kapitaleinlage
die eventuelle Erleichterung der Kapitalbeschaffung
die Masse der nötigen Formalitäten
Ein Tipp zum Schluss: Arbeite gerade bezüglich der passenden Rechtsform absolut akkurat, damit dir am Ende nicht ein kleiner Fehler zum Verhängnis wird.