Arbeitslosigkeit – für die meisten Menschen eine extrem belastende Situation. Wer möchte schon darauf angewiesen sein, dass der Staat ihm zumindest die Basiskosten abnimmt und zudem gar keine Aufgabe haben? Es ist vor allem nicht gesagt, dass man schnell einen neuen Job findet, eventuell ist man viele Jahre auf Unterstützung angewiesen.
Doch gibt es auch die Kämpfer, die ihr berufliches Leben in die eigenen Hand nehmen und einen Neuanfang starten. Denn sie wagen den Schritt in die Selbstständigkeit, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen.
Wahrscheinlich wird nun der eine oder andere denken, dass eine Firmengründung ohne das nötige Startkapital gar nicht möglich ist. Natürlich brauchst du ein bisschen Rücklage für eine Firmengründung, doch hast du auch Möglichkeiten, mit recht geringen Mitteln selbstständig zu werden.
Wichtig ist zunächst einmal, dass du dir Gedanken über einen guten Business-Plan machst, der aufzeigt, dass während der Gründungsphase auch dein alltägliches Leben abgesichert ist. Folgende Punkte sollte dein Business-Plan beinhalten, damit Banken, Arbeitsagentur und / oder ARGE positiv gestimmt sind und dich mit Krediten oder Fördergeldern unterstützen:
Für wen mach ich es und was mache ich?
Um alle von deiner Idee zu überzeugen, musst du sie dementsprechend verkaufen. Heißt, es müssen auch andere verstehen und nachvollziehen können, wieso dein Produkt / deine Dienstleistung dem Markt noch gefehlt hat, und welche Vorteile damit verbunden sind. In diesem Zusammenhang sollte auch erklärt werden, für welche Zielgruppe das Ganze eigentlich gedacht ist, also wer das Produkt am Ende nutzen und / oder kaufen soll.
Braucht das wirklich jemand?
Jeder hat verstanden, was du möchtest, nun musst du andere noch von der Notwendigkeit deiner Idee überzeugen. Dazu solltest du dir vorab den Markt genau anschauen und eventuelle Mitkonkurrenten genauer unter die Lupe nehmen. Investoren und Banken müssen merken, dass du dich wirklich auskennst und realistisch einschätzen kannst, inwiefern deine Idee ein Erfolg werden kann. Wichtig ist in diesem Rahmen der Begriff des „USP“ (Unique Selling Point), heißt, in welchem Punkt hebe ich mich von anderen ab, was macht meine Idee so einzigartig?
Wohin soll es gehen?
Hierbei geht es vor allem um langfristige Ziele, die du dir steckst. So wissen du und deine Mitarbeiter immer, wohin die Reise gehen soll, und welche Teile davon man bereits geschafft hat.
Wo soll man mich sehen?
Um ein gutes Marketing kommt heute niemand mehr herum. Reichte früher eine Annonce in der Zeitung, muss man heutzutage schon ein wenig mehr aus dem Hut zaubern, damit man gesehen und beachtet wird. Hierbei hängt die Zielgruppe eng mit der Marketing-Strategie zusammen. Werde dir darüber klar, für wen du das Produkt anbietest und wo deine Zielgruppe sich am meisten aufhält. Es macht keinen Sinn, ein neues Smartphone in der Apothekenumschau zu bewerben und ein neues Medizinprodukt lediglich bei Instagram zu posten. Entwickel also eine gute und solide Marketing-Strategie, die deinem Produkt und deiner Zielgruppe gerecht wird.
Wie soll das Kind nun heißen?
UG, GmbH, GBR, OHG, KG – es gibt unzählige Rechtsformen in Deutschland. Du musst entscheiden, welche für dein Business die richtige ist, was unter anderem vom Sinn und Zweck deiner Idee sowie der Anzahl der Anteilseigner abhängt. Am besten lässt du dich vorab von einem Fachmann beraten, der sich gut mit Rechtsformen auskennt, um böse Fehler zu vermeiden.
Wie teuer wird der Spaß?
Dein Finanzen werden einen Großteil deines Businessplans ausmachen, und vor allem sollten sie bis ins kleinste Detail stimmen. Das heißt, dass der Businessplan genau hergeben muss, an welchem finanziellen Punkt du startest, und wann der Moment erreicht sein wird, in dem das Geschäft profitabel wird. Übrigens gibt es auch für die Finanzen spezielle Programm, mit denen sich das genau ausrechnen lässt.
Wie genau kennst du dein Geschäft?
Ebenfalls sollte der Businessplan aufzeigen, welche Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und auch Risiken du in deinem Geschäftsmodell siehst. Je genauer du das angaben kannst, desto nachvollziehbarer wird das Ganze für externe Beobachter.
Auch wenn du wirklich fest entschlossen bist, in die Selbstständigkeit zu starten, solltest du dich darum kümmern, dass dein Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist. Das ist im Falle eine Arbeitslosigkeit abhängig davon, welche Art von Leistungen du beziehst. Im Falle von ALG I kannst du einen Gründerzuschuss bekommen. Früher hieß das mal „ICH-AG“ und wurde auf ähnliche Weise gefördert. Am Ende entscheidet aber das Amt, ob du geeignet für die Förderung bist, der rechtliche Anspruch auf die Förderung ist lediglich theoretischer Natur. Bekommst du die Förderung, fließen in diese dein aktuelles ALG I plus 300 Euro zusätzlich, das Ganze für neun Monate. Entwickelt sich dein Vorhaben in dieser Zeit positiv, kannst du weitere drei Monate beantragen. Wichtig: Nur Menschen, die bereits vor der Gründung arbeitslos waren, können den Zuschuss beantragen! Und: Um den Zuschuss zu beantragen musst du noch mindestens 90 Tage Anspruch auf das ALG I haben. Achte also darauf, deinen Antrag fristgerecht einzureichen. Zudem darfst du maximal 15 Stunden in der Woche arbeiten.
Im dem Falle, dass du bereits ALG II beziehst, gibt es auch eine Möglichkeit, den Gründerzuschuss zu bekommen, allerdings völlig ohne Rechtsanspruch. Heißt im Klartext: Selbst, wenn die ARGE dich für geeignet befindet, kann sie dir den Zuschuss verweigern, indem sie z.B. angibt, keine Mittel mehr dafür zu haben. Als positiv kann man durchaus bewerten, dass es beim ALG II keine Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit gibt, du musst aber alle Einnahmen dem Amt melden, damit dieses deinen Leistungsanspruch anpassen kann. Fehlt es dir für die Gründung an Kleingeld, hast du bei ALG II die Möglichkeit, das sogenannte Einstiegsgeld zu beantragen. Zumeist hat man kein Problem mit der Genehmigung, vor allem dann nicht, wenn das Amt davon ausgeht, dass es auf lange Sicht keine Unterstützung mehr leisten muss. Du solltest dein Vorhaben allerdings sehr genau und ausführlich mit deinem Sachbearbeiter besprechen, da dieser am Ende Dreh- und Angelpunkt der Genehmigung ist. Möglich ist es auch, über das Arbeitsamt Kurse zur Existenzgründung zu besuchen.
Bezüglich der Finanzierung empfehlen wir dir auch, dich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu informieren, denn hier gibt es alle wichtigen und nötigen Infos über eventuelle Förderprogramme. Diese werden zumeist über die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert, aber über deine Hausbank beantragt. Ausschlaggebend für die Genehmigung ist stets eine positive Bonität. Daher brauchst du als ALG II Empfänger eigentlich gar nicht erst zu versuchen, Fördergelder der KfW zu bekommen. Bekommst du ALG I stehen deine Chancen besser. Bei kleineren Gründungsideen bietet sich auch der „Mikrokreditfonds Deutschland“ an, der Startdarlehen bis maximal 10.000 Euro vergibt. Diese dürfen auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Doch auch hier ist eine positive persönliche Bonität Voraussetzung, ebenso wie die Sicherheit, dass du das Geld später wieder zurückzahlen kannst.
Hast du das Go zum Gründen, solltest du dir noch Gedanken über die Rechtsform deiner Firma machen. Lass dich am besten von einem Fachmann beraten, damit du keine Fehler machst. Auch solltest du früh genug klären, wie deine Krankenversicherung geregelt ist und darauf achten, dass du nicht ausschließlich mit Fremdgeldern arbeitest, um einen gewissen Spielraum zu haben.